Gradtagzahlen und Witterungsbereinigung

G20/15 und Heizgradtage für jede Postleitzahl in Deutschland, berechnet aus Messwerten des Deutschen Wetterdienstes. Rechne deinen Heizverbrauch auf ein Normaljahr um und vergleiche zwei Abrechnungen fair.

Rechner: Heizverbrauch witterungsbereinigt

1. Ort

Zum Beispiel 04109, Leipzig oder Fichtelberg. Die Suche läuft in deinem Browser.

    Noch keine Station gewählt.

    2. Zeiträume und Verbrauch

    Einheit egal (kWh, m³ Gas, Liter Öl) – sie muss nur in beiden Zeiträumen gleich sein. Monate stammen aus deiner Abrechnung; angebrochene Monate rundest du auf den nächsten ganzen Monat.

    Zeitraum A (z. B. letzte Abrechnung)
    Zeitraum B zum Vergleich (optional)
    3. Wetterunabhängiger Anteil

    Dieser Anteil hängt nicht vom Wetter ab und wird nicht bereinigt. Kennst du ihn nicht, lass 0 stehen; erwärmt deine Heizung auch das Wasser, liegt er oft zwischen 10 und 25 %.

    Was sind Gradtagzahlen?

    Die Gradtagzahl G20/15 misst, wie viel geheizt werden musste: An jedem Tag mit einem Tagesmittel unter 15 °C (Heiztag) wird der Abstand zu 20 °C Raumtemperatur addiert. Ein Tag mit 2 °C ergibt 18 Kelvintage (Kd). Ein kalter Winter hat eine hohe Summe, ein milder eine niedrige.

    Teilt man die Gradtagzahl eines Normaljahres (Mittel 1991–2020) durch die des eigenen Abrechnungszeitraums, erhält man den Witterungsfaktor. Mit ihm wird der Heizverbrauch so umgerechnet, als wäre das Wetter durchschnittlich gewesen. Erst dann sieht man, ob neue Fenster, ein hydraulischer Abgleich oder ein anderes Heizverhalten wirklich etwas gebracht haben.

    Alle Formeln, Datenquellen und Grenzen stehen auf der Seite Methodik.

    Gradtagzahlen der Großstädte

    Für alle 486 Stationen mit aktuellen Messwerten: Postleitzahl oder Ort im Rechner eingeben. Die Monatswerte jeder Station gibt es dort als CSV.

    Datenstand

    Monatswerte bis einschließlich September 2026, 486 DWD-Stationen. Die Daten werden monatlich nach Veröffentlichung durch den DWD neu berechnet.

    Daten, keine Energieberatung und kein Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Abrechnungen nach Heizkostenverordnung oder Förderanträge gelten deren eigene Vorgaben.